Allgemeine Lieferbedingungen EUROIMMUN AG

1. Geltung der Bedingungen

Für Vertragsverhältnisse der EUROIMMUN Medizinische Labordiagnostika AG (EUROIMMUN) gelten, soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, die nachfolgend aufgeführten Bedingungen. Die Vertragsbedingungen gelten auch ohne erneute Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
EUROIMMUN akzeptiert keine Einkaufsbedingungen eines Vertragspartners, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

2. Angebote und Vertragsschluss

Angebote von EUROIMMUN sind für den jeweils aufgeführten Zeitraum verbindlich. Sofern keine Befristung im Angebot aufgeführt wird oder der vorgegebene Zeitraum abgelaufen ist, ist EUROIMMUN nicht an das Angebot gebunden. Ein Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn EUROIMMUN die beauftragte Leistung bestätigt oder mit der Lieferung oder Leistung beginnt.

 

3. Produkteigenschaften

Die Produkte und Leistungen entsprechen den Spezifikationen, die auf den Produkten selbst, den beigefügten Merkblättern oder im Produktkatalog, angegeben sind.
EUROIMMUN-Produkte dürfen nur gemäß ihrer Zweckbestimmung, der jeweiligen Anleitung und innerhalb der angegebenen Haltbarkeitsdaten verwendet werden. Darüber hinaus sind die vorgegebenen Transport- und Lagervorgaben ohne Unterbrechung einzuhalten.

 

4. Lieferbedingungen

Die Verpackung und den Versandweg wählt EUROIMMUN entsprechend den jeweiligen Erfordernissen nach eigenem Ermessen aus und behält sich das Recht auf Teillieferungen vor.
Die Lieferung oder Leistung erfolgt zu dem im Angebot aufgeführten Zeitpunkt. Ohne anderweitige Vereinbarung beginnt EUROIMMUN mit der Lieferung oder Leistung im EU-Raum innerhalb von 7 Werktagen, außerhalb des EU-Raums in 20 Werktagen.
Lieferungen erfolgen ohne anderweitige Vereinbarung EXW Dassow (Incoterms 2010).

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Preisangaben. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preisangaben erfolgen netto. Hinzuzurechnen sind die Mehrwertsteuer, Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung, sowie insbesondere für die Kühlung während des Transports.

5.2 Preisänderung. EUROIMMUN behält sich vor, bei wiederholter Belieferung aufgrund einer Vereinbarung festgelegte Preise und Kosten in angemessenem Umfang anzupassen.

5.3 Zahlungsbedingungen. Die Zahlung hat innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Maßgeblich sind hierfür das Datum der Rechnung sowie der Eingang des Geldes auf dem Konto von EUROIMMUN.

5.4 Skonto. Skonto wird nicht gewährt.

5.5 Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug behält sich EUROIMMUN vor, ohne jede weitere Ankündigung vom Tage der Fälligkeit an jährliche Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent-Punkten über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben.

5.6 Aufrechnungsverbot. Forderungen von EUROIMMUN dürfen vom Kunden nicht mit Gegenforderungen aufgerechnet werden.

5.7 Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von EUROIMMUN. Der Weiterverkauf oder die Verarbeitung von EUROIMMUN-Produkten während des Eigentumsvorbehalts ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch EUROIMMUN erlaubt.

 

6. Mängel, Haftung und Verjährung

6.1 Rügepflicht. Der Kunde hat die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der Ware nach Erhalt selbständig zu überprüfen. Sichtbare Mängel sind EUROIMMUN unverzüglich nach Erhalt, versteckte Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt bzw. Feststellung des Mangels, gilt die Ware als genehmigt.

6.2 Wahlrecht Mängelansprüche. Bei rechtzeitiger und begründeter Reklamation aufgrund eines Produktmangels oder der Lieferung einer anderen als der bestellten Ware, verpflichtet sich EUROIMMUN, nach ihrer Wahl die Ware umzutauschen, nachzubessern oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen.

6.3 Allgemeine Haftungsbeschränkung. EUROIMMUN haftet für vertragliche Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie aus Delikt grundsätzlich nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, im Übrigen lediglich bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss voraussehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Nichteinhalten einer Beschaffenheitsgarantie oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.4 Folgeschäden. EUROIMMUN haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder den Verlust von Programmen oder elektronischen Daten.

6.5 Auftragshöhe. Die Haftung von EUROIMMUN ist der Höhe nach beschränkt auf den jeweiligen Artikelwert.

6.6 Ausschlüsse aufgrund von Fehlverhalten. EUROIMMUN übernimmt des Weiteren insbesondere keine Haftung für Schäden aufgrund

  • Nichtbeachtung einer Gebrauchsanleitung,
  • nichtbestimmungsgemäßer Verwendung,
  • natürlicher Abnutzung (Verschleiß),
  • Wartung oder Verwendung durch nicht qualifiziertes und/oder nicht eingewiesenes Personal,
  • Verwendung von Informationen und Daten aus der Benutzung von Software oder Geräten ohne Prüfung auf Plausibilität und Vollständigkeit,
  • eigenmächtige Eingriffe, wie Umbauten bzw. technische Veränderungen durch den Anwender,
  • unzulässige Deaktivierung von Sicherheitseinrichtungen,
  • Verwendung von Reagenzien anderer Hersteller auf Geräten, die von EUROIMMUN erworben oder anderweitig zur Verfügung gestellt worden,
  • Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehörteilen anderer Hersteller oder
  • Einsatzes von Hardware- oder Softwarekonfigurationen anderer Hersteller, d.h. fehlender Kompatibilität der EUROIMMUN-Software mit Fremdkonfigurationen,
  • Lieferverzögerungen oder Lieferausfällen infolge von gesetzlichen oder behördlichen Ausfuhrbeschränkungen oder daran ausgerichteter Verhaltensweisen Dritter.

6.7 Verjährung. Ansprüche gegen EUROIMMUN aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen verjähren nach einem Jahr bzw. bei Reagenzien spätestens mit dem Ablauf ihrer Mindesthaltbarkeit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

7. Geistiges Eigentum

EUROIMMUN behält sich alle Rechte an Geistigem Eigentum, insbesondere Urheber-, Patent- und Markenrechte sowie Know-how vor. Dritte sind, ohne ausdrückliche Lizenzvereinbarung, nicht berechtigt, das Geistige Eigentum von EUROIMMUN oder seiner Mitarbeiter in irgendeiner Weise zu nutzen.
Software, die von EUROIMMUN entwickelt oder bezogen wurde, darf ohne Zustimmung der EUROIMMUN nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.

 

8. Rechtswahl.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

9. Gerichts- und Schiedsklausel.

Bei allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder über die Wirksamkeit einer Vereinbarung zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen ist,

  • sofern alle Vertragspartner ihren Sitz innerhalb Deutschlands haben, ein ordentliches gerichtliches Verfahren mit ausschließlichem Gerichtsstand Lübeck durchzuführen,
  • sofern ein Vertragspartner seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs ein Schlichtungsverfahren nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer Hamburg durchzuführen. Schlichtungsort ist Hamburg, Schiedssprache sind Deutsch und Englisch.

 

Lübeck, 18.12.2019

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